Eawag
Überlandstrasse 133
P.O.Box 611
8600 Dübendorf
Switzerland

Ph. +41 (0)58 765 55 11
Fax +41 (0)58 765 50 28
info@eawag.ch
» Cirus » Finished Projects Cirus » Informationsbedürfnisse von Konsumierenden
Eawag - Aquatic Research
  Home Contact Search DE | EN | FR
 
Cirus
Informationsbedürfnisse von Konsumierenden

Informationsbedürfnisse von Konsumierenden

Fokusgruppen-Erhebung der Informationsbedürfnisse von Haushaltskunden in einem liberalisierten Elektrizitätsmarkt und Anforderungen an die Kennzeichnung von Elektrizität.

Download der Studie (PDF, 150kB)
Bestellung bei Jochen Markard

Auftraggeber

Bundesamt für Energie (BFE), Bern 

Projektleiter

Jochen Markard

Stand/ Laufzeit

abgeschlossen (01/2001 - 04/2001)

Ziele

  • Informationsbedarf: Welche Informationen werden bei der Entscheidung für ein Elektrizitätsangebot benötigt?
  • Informationstransfer: Auf welche Weise sollen die Konsumentinnen und Konsumenten diese Informationen erhalten?
  • Informationsgehalt und Darstellung: Wie sollten die Informationen dargestellt werden? Erarbeitung einer Empfehlung

Methode

Die Basisdeklaration ist auf die Angabe des Strommix’ reduziert und enthält einen Hinweis, etwa eine Gratis-Telefonnummer, wie die Kunden nähere Informationen kostenfrei beziehen können. Sie ist als verpflichtender Bestandteil der produktbezogenen Kommunikation (Werbeplakate, Informationsbroschüren, Mailings etc.) vorzusehen.

Die Detaildeklaration ist ebenfalls produktbezogen und enthält neben dem Strommix vor allem Angaben zur Stromherkunft und zum Preis. Die Detaildeklaration wird den Konsumentinnen und Konsumenten auf Anfrage, sowie vor Vertragsabschluss und mindestens einmal jährlich mit der Rechnungsstellung mitgeteilt. Auch hier wird interessierten VerbraucherInnen die Möglichkeit eröffnet, weitergehende Information anzufordern.

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die KonsumentInnen z.T. noch weitere Informationsbedürfnisse äussern, die etwa aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht sinnvoll in einen Deklarationsstandard zu integrieren sind. Hierzu gehört beispielsweise die Forderung, die Herkunft für jeden einzelnen Energieträger, insbesondere bei der Kernkraft, auszuweisen.
Darüber hinaus werden verschiedentlich auch Angaben in bezug auf die Umweltauswirkungen (CO2, Radioaktivität, Landschaft) gewünscht oder die Ergänzung der Preisangaben mit Durchschnittswerten pro Kilowattstunde. Auch wenn diese Angaben hier nicht als primär im Rahmen einer Kennzeichnungspflicht eingestuft werden, ist zu empfehlen, auf freiwilliger Basis und auf Wunsch der Kunden auch solche Daten bekannt zu geben. Die Erhebung hat nicht zuletzt deutlich gemacht, dass interessierte KonsumentInnen viel Wert auf einen offenen Umgang mit Produktinformationen legen und eine entsprechende Transparenz des Anbieters sehr begrüssen.

Die Studie dokumentiert die Anforderungen von privaten Konsumentinnen und Konsumenten. Die Daten wurden in moderierten Gruppendiskussionen (Fokusgruppen) mit jeweils 6 bis 8 Teilnehmenden erhoben. Fokusgruppen können insbesondere bei komplexen Sachverhalten qualitative Ergebnisse liefern, welche jedoch nicht im statistischen Sinne verallgemeinert werden kännen. Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Fokusgruppen durchgeführt, davon drei in Bern und eine in Lausanne. Die Gruppen trafen sich im Abstand von einer Woche 2 mal zu einer zweistündigen Sitzung.

Empfehlungen

Es wird angeregt, ein zweistufiges Kennzeichnungsmodell in Form einer Basisdeklaration sowie einer Detaildeklaration einzuführen.

Inhalte/ Ergebnisse

Die Fokusgruppen-Erhebung zeigte, dass in einem liberalisierten Strommarkt ein grundsätzlicher Bedarf für eine Kennzeichnung von Elektrizitätsangeboten aus Sicht der KonsumentInnen besteht. Dadurch dass die Kennzeichnung neben ihrer Informationsfunktion noch eine Sensibilisierungswirkung hervorruft, werden nicht nur die Kunden angesprochen, die ohnehin ein verstärktes Interesse in bezug auf die Wahlmöglichkeiten und die Eigenschaften von Stromprodukten entwickeln. Vielmehr können auch VerbraucherInnen sensibilisiert werden, die der Strommarktliberalisierung eher desinteressiert gegenüberstehen bzw. ihre Kaufentscheidung allein anhand des Preises treffen würden.

Gleichzeitig ist aber der grundsätzliche Aufklärungsbedarf der KonsumentInnen im Zusammenhang mit der Öffnung des Marktes nicht allein durch die Einführung einer Deklaration zu decken. Hier werden zusätzliche Informationskampagnen sowohl von staatlichen Stellen als auch von Seiten der Konsumentenorganisationen erforderlich sein.

In bezug auf die Kennzeichnung gaben die befragten KonsumentInnen übereinstimmend an, dass sie Informationen über die Erzeugungsart und die Herkunft der Elektrizität sowie zum Preis der Stromversorgung wünschen. Darüber hinaus wurden die Verlässlichkeit der Angaben einer Kennzeichnung und eine unabhängige Kontrolle derselben sowie die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote als sehr wichtig beurteilt.

Die KonsumentInnen möchten die Informationen über eine Vielzahl von Medien (Fachzeitschriften, Tageszeitungen, Internet, Broschüren etc.) erhalten, legen jedoch insbesondere in Bern Wert darauf, dass sie nicht ungewünscht mit einer grossen Menge von Papier „überhäuft“ werden. Mehrfach wurde der Wunsch geäussert, die Informationen zur Kennzeichnung entweder mit der Stromrechnung oder auf Anforderung bekannt zu geben. Verschiedene TeilnehmerInnen regten an, dass die Anbieter eine Gratis-Telefonnummer einrichten, über welche man nähere Auskünfte und Informationen zu den Stromprodukten erhalten könne.

Vor die Wahl zwischen verschieden umfangreiche Kennzeichnungsvarianten gestellt, bevorzugte die grosse Mehrheit der TeilnehmerInnen die detailliertere Information, auch wenn diese in der Darstellung komplexer zu erfassen war. Hinsichtlich der Energieträger stellt die anteilige Kennzeichnung der erneuerbaren Energien, der Kernenergie und der fossilen Energieträger die Minimallösung einer Kennzeichnung aus Sicht der KonsumentInnen dar.